Leistungsbereich gemäß § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist als eine ganzheitliche und mehrperspektivische Hilfe zur Erziehung zu verstehen, welche innerhalb des Familiensystems ansetzt und das soziale Netzwerk in die Arbeit integriert. Die betroffenen Familien weisen Defizite oder Überforderungen in ihren Erziehungskompetenzen auf, wodurch die Eltern-Kind-Beziehung gestört ist. Es herrschen Probleme in der Alltagsbewältigung, die einen Unterstützungsbedarf aufweisen. Der Fokus liegt auf der Befähigung der Hilfe zur Selbsthilfe, um aufgekommene Krisensituationen wie z.B. mangelnde Erziehungsfähigkeit, Verschuldung, Gewalt oder Sucht bewältigen zu lernen. Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine freiwillige Erziehungsberatung, die familienunterstützend wirkt und zwischen den einzelnen Personen im Familiensystem vermittelt.
Das Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe besteht in der Reaktivierung, Erweiterung und Sicherung der Erziehungskompetenzen der Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden dazu befähigt ihre Erziehungsaufgaben eigenständig wahrzunehmen und daraus resultierend das Kindeswohl wieder herzustellen. Hierzu bedarf es einer zuversichtlichen und wertschätzenden Arbeitsbeziehung, die von Partizipation geprägt ist.