Leistungsbereich gemäß § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand und § 41 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich unmittelbar an Kinder und Jugendliche, die in der Bewältigung und Aufarbeitung von Alltags- und Konfliktsituationen Unterstützung benötigen. Junge Menschen befinden sich des Öfteren in einer krisenbehafteten Lebenssituation, weisen Probleme im schulischen Kontext auf (bis hin zum Schulabsentismus), in ihrer eigenen Identifikation, sind ohne Perspektive und Zukunftsidee, leiden unter familiären Belastungssituationen oder zeigen Verhaltensauffälligkeiten im Sozialverhalten. Eine vertrauensvolle Beziehung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit, die den familiären Erziehungs- und Verselbstständigungsauftrag ergänzt.
Die Erziehungsbeistandschaft zeichnet sich durch eine freiwillige Beziehung aus. Sie hat zum Ziel Kinder und Jugendliche durch den sekundären Sozialisationsprozess zu begleiten, ihnen beratend zur Seite zu stehen und die Fähigkeiten des jungen Menschen zu fördern. Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes werden Perspektiven und Chancen eröffnet mit dem Ziel der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und sozialkompetenten Persönlichkeit.