Leistungsbereich gemäß § 27 SGB VIII Sozialpädagogisches ambulantes Clearing
Das ambulante Clearing stellt eine kurzfristige Intervention in krisenhaften Familiensituationen dar und dient der Ermittlung des notwendigen Hilfebedarfs. Den Entstehungsbedingungen der akuten Krisensituation wird nachgegangen und die Motivation bzw. Bereitschaft und Möglichkeit zur Veränderung der Lebensbedingungen überprüft. Es erfasst und analysiert auf der Grundlage verschiedenster Methodik komplexe Problemlagen in Familien mit dem Ziel der Erarbeitung einer höchstmöglichen Klarheit über die Bedarfe. Auf der Grundlage der im Prozess der sozialpädagogischen Diagnostik gewonnenen Erkenntnisse wird gemeinsam mit dem Jugendamt sowie den Personenberechtigten eine förderliche Perspektive für das Familiensystem erarbeitet.
Das ambulante Clearing erfolgt grundsätzlich in Tandemarbeit mit einer weiteren fachlich qualifizierten Person, um durch eine strukturierte Mehrperspektivität eine fundierte und ganzheitliche Einschätzung sicherzustellen.
