Leistungsbereich gemäß § 18.3 SGB VIII Begleiteter Umgang
Familien geraten aufgrund unterschiedlicher Umstände in Situationen, in denen das Kindeswohl aus dem Fokus gerückt ist und folglich der Kontakt zum Heranwachsenden einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Das Umgangsrecht stellt ein zentrales Element im deutschen Familienrecht dar und wird in den §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es betrifft das Recht von Kindern und Jugendlichen Kontakt zu ihren Eltern sowie anderweitigen wichtigen Bezugspersonen zu erhalten. Umgangsberechtigte Personen, ebenso Betreuer in deren Obhut sich das Kind bzw. der Jugendliche befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Bezug auf das Umgangsrecht. Die Hilfeform des begleiteten Umgangs bereitet in der Regel darauf vor zukünftige Umgänge zwischen den wichtigen Bezugspersonen und dem Heranwachsenden selbstständig zu gestalten.
Der begleitete Umgang gewährleistet die positive Aufrechterhaltung wichtiger Beziehungen für die Entwicklung des minderjährigen Heranwachsenden auch in familiär herausfordernden und prekären Situationen. Im Fokus stehen kontinuierlich das Kindeswohl und die förderlichen Sozialbedingungen des Kindes.