Leistungsbereich gemäß § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Im Übergang zum Erwachsenenalter erreichen nicht alle Jugendlichen psychische und physische Gesundheit, soziale Kompetenz, Bildungserfolg und ökonomische Selbstständigkeit. Junge Erwachsene stehen vor mannigfachen Herausforderungen, um eine eigenverantwortliche Lebensführung gestalten zu können. Die pädagogische Begleitung ist darauf ausgerichtet kooperativ unterstützend und beratend zur Seite zu stehen, ohne dabei die Autonomie des jungen Menschen zu beschränken oder diesem Verantwortung abzunehmen.
Das Ziel der Hilfen für junge Volljährige besteht in der Einleitung und Begleitung eines partizipativen Prozesses zur Förderung von Autonomie und Mündigkeit.